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1252.

Herzog Heinrich (III.) von Schlesien, urkundet, auf die Bitte des Breslauer Domkustos, Sdizlaus, der schon zur Zeit Herzog Heinrichs I. das ihm um treuer Dienste willen geschenkte Gut Zarovina (Rothsürben) der Domk. abgetreten hatte, nun dessen mit Zustimmung seines Bruders Strese und seiner Verwandten für den Fall seines Todes gemachte weitere Schenkung von 6 benachbarten Hufen (sortes), welche nach Suyny gehören, gestattet deren Aussetzung nach deutschem Rechte und befreit sie von der podvorowe (vergl. o. No. 95), der strosa (Wachgeld, Tzschoppe und Stenzel 27) und sonstigen Lasten des polnischen Rechtes sowie von der Gerichtsbarkeit seines Kastellans und seiner sonstigen Beamten mit alleinigem Vorbehalt des Blutgerichtes, unter Zusicherung 3 jähriger Freiheit von der Pflugsteuer (poradline) und andern Steuern sowie vom Kriegsdienst (expeditione). Der Kustos entrichtet dann 19 Mark Silbers.

Z.: B. Thomas, Lor. dec., Conr., herzogl. Not., can. Wrat., die Ritter: Jaxa, Kast., Joh. von Würben, Desprin, Dobess, Vanda von Damanz (in No. 776), Günther von Biberstein, Bogusech juvenis, oberster (summus) Kämmerer des Herzogs, Lor. claviger nr., ausgeführt durch den Hofnotar Walther.


D.-A. Lib. nig. 420 b. Das Or. D.-A. L. 3. 4. wird schon seit längerer Zeit vermiest.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.